Information für Arbeitgeber (Förderung der Weiterbildung über die Agentur für Arbeit für Mitarbeiter in Anwaltskanzleien):
Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, einen Bildungsgutschein für unseren Kurs zu erhalten und so deren berufliche Qualifizierung gezielt fördern. Der Bildungsgutschein wird immer von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an den Arbeitnehmer ausgegeben, nachdem in einem Beratungsgespräch der individuelle Förderbedarf geprüft wurde.
Auch für Mitarbeitende in Anwaltskanzleien, die bereits im Beruf stehen, kann eine Förderung über die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.
Sie erreichen die Arbeitgeberhotline der Agentur für Arbeit über die Telefonnummer 0800 4 555520 (gebührenfrei).


